Kostenlose Erstberatung Bundesweit

Ablauf einer Privatinsolvenz — Schritt für Schritt

1. Sie melden sich an

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Während dieser Phase sammeln Sie die ersten wichtigen Informationen und treffen Ihre Entscheidung bezüglich der Auftragserteilung. Dafür entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Sie können uns Ihr Interesse direkt per Anmeldungsformular auf dieser Internetseite mitteilen und zwar unabhängig davor wo sie wohnen.

Unmittelbar danach erhalten Sie unser schriftliches Angebot samt den zur Erteilung des Auftrags benötigten Unterlagen. Gewiss haben Sie auch einige Fragen, diese werden wir mit Ihnen am Telefon bzw. über Email durchgehen und klären. Ist die Entscheidung getroffen, geht es zum nächsten Schritt.

2. Sie erteilen uns den Auftrag

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Sie füllen die von uns erhaltenen Unterlagen aus und schicken sie, mit Ihrer Unterschrift signiert, an uns zurück. Nachdem wir diese Unterlagen von Ihnen erhalten haben, kann es mit der eigentlichen Arbeit begonnen werden.

3. Wir nehmen Kontakt mit Ihren Gläubigern auf

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Um einen konstruktiven Vergleichsvorschlag für die Schuldenbereinigung vorbereiten zu können, schreiben wir Ihre Gläubiger an und teilen denen mit, dass wir in Ihrer Angelegenheit Ihr Interesse rechtlich vertreten werden und ermitteln den aktuellen Stand und Höhe Ihrer Schulden bei den Gläubigern.

4. Außergerichtlicher Vergleich

Vergleich

Wichtig: im Fall der Regelinsolvenz fällt dieser Schritt aus!

In Absprache mit Ihnen werden wir einen für Sie tragbaren und für Ihre Gläubiger akzeptablen Schuldenbereinigungsplan erarbeiten, unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Verbindlichkeiten. Nehmen Ihre Gläubiger unser Angebot an, kann ein Insolvenzverfahren somit vermieden werden. Scheitert der Vergleich dagegen — stellen wir Ihnen darüber eine Bescheinigung, die von jedem deutschen Gericht akzeptiert wird aus. Solche Bescheinigung wird gesetzlich für ein Verbraucherinsolvenzverfahren vorausgesetzt.

5. Privatinsolvenz

privatinsolvenz

Ist der außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert, kann nun die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt werden. Die formgerechte Erstellung des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung, sowie des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt natürlich unsere Kanzlei.

Machen Sie jetzt den ersten Schritt zu Ihrer Schuldenfreiheit!

Mit uns! Bundesweit und unabhängig von Ihrem Standort!

Während der gesamten Schuldenbereinigung stehen wir Ihnen aktiv mit Rat und Tat zur Verfügung!

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