Mögliche Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit sind so vielfältig und so verschieden, wie das Leben selbst.
Betroffen davon sind Tausende von Menschen; auftretende Arbeitslosigkeit oder Krankheit, veränderte familiäre Zustände wie Trennung oder Scheidung sind oft genug, aber lange nicht alleine schuldig. Zum Beispiel, ein gar nicht oder nicht rechtzeitig zahlender Auftraggeber kann eine Überschuldung auch durchaus verursachen. Es kann also jeden treffen, egal ob Arbeiter oder Student, Unternehmer oder Rentner, Immobilieneigentümer oder Erwerbsloser, Angestellter, Beamter, Selbstständiger (auch ehemaliger), Pensionär, Lehrling, Auszubildende: angesichts einer Krisensituation verliert man schnell den Überblick und gerät in Zahlungsschwierigkeiten.
Man macht sich Sorgen um seinen Arbeitsplatz und/oder Wohnung, es sammeln sich Briefe von Inkassounternehmen; mit Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheiden wird man regelrecht bombardiert.
…verschieden sind die Ursachen, aber die Auswirkungen — leicht zu erkennen: wenn Sie regelmäßig Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen, Ihre vereinbarte Ratenzahlungen nicht mehr bedienen können, wenn eine Zwangsvollstreckung droht, wenn Sie über Ihr Konto nicht verfügen können, weil es gesperrt/gepfändet ist, wenn Sie alleine nicht mehr weiterkommen und auf eine Unterstützung angewiesen sind, dann heißt es — verlieren Sie keine Zeit, wenden Sie sich jetzt an die fachlichen Spezialisten.
Solange die laufenden Kosten noch tragbar sind, kann das richtige und zeitgerechte Finanzmanagement in Verbindung mit einer gut durchdachten außergerichtlichen Schuldenbereinigung aus der Überschuldung helfen.
Diese Option wird von uns als erste in Betracht genommen werden, weil sie für Sie oft die günstigere und schnellerer ist. Anderenfalls bietet sich ein weiterer Ausweg — das Privatinsolvenzverfahren.
Ungefähr 6 Wochen dauert es in der Regel, bis die Insolvenz eingereicht werden kann. Einleitung des Privatinsolvenzverfahrens ermöglicht den verschuldeten Personen einen finanziellen Neuanfang und ist bei uns sogar preisgünstig.
Der Versuch solcher außergerichtlichen Schuldenbereinigung in Rahmen welcher ein für Schuldenbereinigungsplan erstellt werden muss, ist dabei eine gesetzlich festgelegt Voraussetzung für den gerichtlichen Insolvenzverfahren. Ohne einen Versuch sich mit Gläubigen zu einigen, ist die angestrebte Restschuldbefreiung nicht möglich. Es muss dabei zuerst die genaue Höhe Ihre Verbindlichkeiten ermittelt werden und dieser Ihrem Einkommen gegenübergestellt. Auf Grundlage dessen muss ein Schuldenberbereinigungsplan aufgestellt werden. Nur wenn alle Gläubige ohne Ausnahmen solchem Schuldenbereinigungsplan zustimmen, gilt der Versuch als gelungen. Andersfall fordert der Gesetzgeber eine offizielle Bescheinigung, die den nicht zustande gekommenen Versuch belegt. Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist im Sinne des Gesetztes eine geeignete Person, die Sie nicht nur durch den Versuch begleiten wird und es anschließend offiziell Bescheinigen kann, sondern Sie auch weiterhin kompetent bis zu Erreichen der Restschuldbefreiung unterstützt.
Es ist individuell zu entscheiden, welche Möglichkeit bei Ihrem Schuldenproblem die bessere Lösung darstellt. In einer individuellen Beratung erarbeiten wir ein Lösungskonzept, unter Beachtung aller wesentlichen Besonderheiten Ihrer Situation; Faktoren wie Familiensituation, Einkommen, Gesamtsumme der Schulden, eventuell vorhandene Vermögenswerte und Ihre Lebensplanung spielen dabei eine Rolle.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung und Insolvenz— dieser zwei Möglichkeiten stehen grundsätzlich jedem zur Verfügung. Dabei ist der Weg zu einer vom Gesetzgeber zur Schuldenberatung geeignet Person oder Stelle unvermeidbar, weil nur diese Sie kompetent beraten und eine Bescheinigung im Falle eines ergebnislosen Schuldenbereinigungsplanes erstellen darf.
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Wer in Schuldenspirale gerät, benötigt sofortige Hilfe, denn durch das zu lange Warten wird die Situation womöglich noch schlechter. Deswegen machen wir uns die modernen Online -Technologien zunutze und bauen unsere Kommunikation mit Ihnen auf der Basis von Internet, Email, Telefon, Fax und Post auf. Das heißt, es ist nicht unbedingt notwendig bei uns persönlich zu erscheinen. Wir beraten und begleiten Sie kompetent und ohne Wartezeiten. Bundesweit.
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