Verbraucherinsolvenz

Ein schwacher Trost für die Betroffenen, aber wenn Sie zahlungsunfähig geworden sind, sind Sie damit nicht alleine. Als erfahrene Spezialisten auf dem Gebiet des Insolvenzrechtes wissen wir, dass die Zahl der überschuldeten Menschen in ganz Deutschland in der letzten Zeit zugenommen hat. Erst ist man nicht in der Lage einzelne Rechnungen rechtzeitig zu begleichen, demnach werden immer mehr neue Ratenzahlungen abgeschlossen; der Schuldenberg wächst und wächst bis man eines Tages feststellen muss: die laufenden Zahlungen können nicht mehr bedient werden, man ist gar nicht mehr in der Lage den eigenen Zahlungsverpflichtungen noch nachzugehen. In eine finanzielle Notlage kann jeder geraten, ungewollt und oft unverschuldet, das wissen wir als Profis leider auch allzu gut.

Selbst wenn der außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern scheitert (als zustande gekommen gilt so ein Versuch nur, sobald keiner der Gläubigern den Vergleichsvorschlag abgelehnt hat), gibt es für eine Privatperson immer noch die Möglichkeit, sich komplett von den Schulden zu befreien — Privatinsolvenz, wie man umgangsprechlich Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet. Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für Privatverbraucher und für ehemalige Selbständige, die weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben, § 304 Abs. 1 InsO. Für diejenigen, die aktuell noch eine selbständige Tätigkeit ausüben und für die ehemaligen Selbständigen mit mehr als 20 Gläubigen gilt Regelinsolventverfahren.

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Mit Hilfe dieses Formulars können wir uns einen ersten Überblick über Ihre finanzielle Situation verschaffen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Daten streng vertraulich behandeln. Die Versendung erfolgt SSL-verschlüsselt.

Stressfrei, preisgünstig und zeitnah erhalten Sie unsere kompetente Unterstützung, denn wir bieten Ihnen die Möglichkeit die Regel- und Privatinsolvenz deutschlandweit bequem über's Internet einzuleiten. Egal wo Sie wohnen, können Sie auf unsere Erfahrung und Vertretung zählen. Wenn Sie Anspruch darauf haben, beantragen Sie unbedingt einen Beratungshilfeschein bei Ihrem Amtsgericht! Gegen Vorlage des Beratungshilfescheins wird sowohl die Schuldenbereinigung als auch die Vorbereitung des Insolvenzverfahrens für Sie kostenlos.
Gesetzlich festgelegte Voraussetzung für die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein Schuldenbereinigungsversuch des Schuldners; diese Maßnahme muss von einer geeigneten Person oder Stelle begleitet werden. Das kann ein Rechtsanwalt oder Steuerberater, ein Wirtschaftsprüfer oder eine anerkannte Schuldenberatungsstelle sein. Unsere in ganz Deutschland agierende Rechtsanwaltskanzlei eignet sich also auch perfekt dafür.

Für die Schuldenbereinigung/Privatinsolvenz
benötigen wir lediglich folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Persönliche Daten (Einkommen, Miete, Unterhaltsverpflichtung)
  • Außergerichtliche Vollmacht
  • Liste aller Gläubiger mit Adresse, Aktenzeichen und Forderungshöhe
  • Beratungshilfeschein (falls vorhanden)

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