Unsere Lösung

Wer in Schuldenspirale gerät, benötigt sofortige Hilfe, denn durch das zu lange Warten wird die Situation womöglich noch schlechter. Deswegen machen wir uns die modernen Online -Technologien zunutze und bauen unsere Kommunikation mit Ihnen auf der Basis von Internet, Email, Telefon, Fax und Post auf. Das heißt, es ist nicht unbedingt notwendig bei uns persönlich zu erscheinen. Wir beraten und begleiten Sie kompetent und ohne Wartezeiten. Bundesweit.

Ein finanzieller Neuanfang ist möglich!

  • Sollte die außergerichtliche Entschuldung versucht werden?
  • Sollte den Gläubigern direkt einen Schuldenbereinigungsplan angeboten und Privatinsolvenz beantragen werden?
  • Welche Strategie ist die richtige Lösung in Ihrem konkreten Fall?

Solange die laufenden Kosten noch tragbar sind, kann das richtige und zeitgerechte Finanzmanagement in Verbindung mit einer gut durchdachten außergerichtlichen Schuldenbereinigung aus der Überschuldung helfen. Diese Option wird von uns als erste in Betracht genommen werden, weil sie für Sie oft die günstigere und schnellerer ist. Anderenfalls bietet sich ein weiterer Ausweg — das Privatinsolvenzverfahren. Ungefähr 6 Wochen dauert es in der Regel, bis die Insolvenz eingereicht werden kann. Einleitung des Privatinsolvenzverfahrens ermöglicht den verschuldeten Personen einen finanziellen Neuanfang und ist bei uns sogar preisgünstig.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung und Insolvenz— dieser zwei Möglichkeiten stehen grundsätzlich jedem zur Verfügung. Dabei ist der Weg zu einer vom Gesetzgeber zur Schuldenberatung geeignet Person oder Stelle unvermeidbar, weil nur diese Sie kompetent beraten und eine Bescheinigung im Falle eines ergebnislosen Schuldenbereinigungsplanes erstellen darf.

KOSTENFREIE UNVERBINDLICHE ANFRAGE
Bundesweite Beratung
Kostentransparenz
Keine Wartezeiten
SSL verschlüsselt

Mit Hilfe dieses Formulars können wir uns einen ersten Überblick über Ihre finanzielle Situation verschaffen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Daten streng vertraulich behandeln. Die Versendung erfolgt SSL-verschlüsselt.

Der Versuch solcher außergerichtlichen Schuldenbereinigung in Rahmen welcher ein für Schuldenbereinigungsplan erstellt werden muss, ist dabei eine gesetzlich festgelegt Voraussetzung für den gerichtlichen Insolvenzverfahren. Ohne einen Versuch sich mit Gläubigen zu einigen, ist die angestrebte Restschuldbefreiung nicht möglich. Es muss dabei zuerst die genaue Höhe Ihre Verbindlichkeiten ermittelt werden und dieser Ihrem Einkommen gegenübergestellt. Auf Grundlage dessen muss ein Schuldenberbereinigungsplan aufgestellt werden. Nur wenn alle Gläubige ohne Ausnahmen solchem Schuldenbereinigungsplan zustimmen, gilt der Versuch als gelungen. Andersfall fordert der Gesetzgeber eine offizielle Bescheinigung, die den nicht zustande gekommenen Versuch belegt. Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist im Sinne des Gesetztes eine geeignete Person, die Sie nicht nur durch den Versuch begleiten wird und es anschließend offiziell Bescheinigen kann, sondern Sie auch weiterhin kompetent bis zu  Erreichen der Restschuldbefreiung unterstützt.

Es ist individuell zu entscheiden, welche Möglichkeit bei Ihrem Schuldenproblem die bessere Lösung darstellt. In einer individuellen Beratung erarbeiten wir ein Lösungskonzept, unter Beachtung aller wesentlichen Besonderheiten Ihrer Situation; Faktoren wie Familiensituation, Einkommen, Gesamtsumme der Schulden, eventuell vorhandene Vermögenswerte und Ihre Lebensplanung spielen dabei eine Rolle.

Falls Sie für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung und/oder für eine Privatinsolvenz entscheiden, unterstützen wir Sie ohne Wartezeit und in ganz Deutschland auf Ihrem Weg aus der Schulden-Falle.

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